Aufnahme in den Verein

Der ANF-Planig e.V. sieht sich als ein ortsansässiger Verein, entsprechend ist die Aufnahme für Einwohner der benachbarten Stadtteile, das heißt Bewohner der Stadtteile Bosenheim, Planig und Ippesheim, anders geregelt, als die Aufnahme von auswärtigen Interessierten.

Hinweis: Bitte beachten Sie die hier verlinkte Einwilligungserklärung, die mit jedem Antrag abgegeben muss. Ergänzend dazu finden Sie hier unsere Informationspflichten.

  • Aufnahme von Bewohner der Stadtteile Bosenheim, Planig und Ippesheim:
    • Bewohner der genannten Stadtteile können über den hier verlinkten Aufnahmeantrag die Aufnahme in den Verein beantragen. Der Antrag muss persönlich bei unserem Vorstandsvorsitzendem abgegeben werden. Für Rückfragen bezüglich Beiträgen und Aufnahmegebühren steht unser Kassenwart gerne zur Verfügung. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme in den Verein.
  • Aufnahme von Auswärtigen Interessenten:
    • Auswärtige Interessenten müssen zuerst zwei Jahre lang als Gastangler aktiv sein. Der Gastjahresschein kann über den hier verlinkten Antrag erworben werden, wenn ihr Wohnort maximal 20 Kilometer von Planig entfernt ist. Der Antrag muss persönlich bei unserem Vorstandsvorsitzendem abgegeben werden. Für Rückfragen bezüglich Beiträgen und Aufnahmegebühren steht unser Kassenwart gerne zur Verfügung. Auch Gastangler sind gerne als aktive Teilnehmer bei den Aktivitäten des Vereins gesehen. Nach zwei Jahren kann eine Aufnahme in den Verein erfolgen, dazu muss ein entsprechender Antrag gestellt werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

Gastscheine

Neben dem bereits erwähnten Gastjahresschein, können Nichtmitglieder auch Tagesscheine erwerben. Diese Tagesscheine gelten aber nur in Verbindung eines Patens, das heißt nur in Begleitung eines Jahresscheinbesitzers. Die Tagesscheine können bei unserem Kassenwart erworben werden. Um rechtzeitige Anfrage wird gebeten!

Dateianlage

Datenschutzbestimmungen (muss mit jedem Antrag abgegeben werden)

Antrag auf Aufnahme

Antrag auf Gastjahresschein